Allgemeine Geschäftsbedingungen der DAV Sektion Schwarzwald e. V.

Mitgliederaufnahme:

Das Neumitglied unterstützt die Ziele des DAV und erkennt insbesondere die Satzung der Sektion Schwarzwald des Deutschen Alpenvereins e. V. an. Es weiß, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser jeweils zum 30. September schriftlich in der Sektion erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird und bittet um stets widerruflichen Einzug der Beiträge/Aufnahmegebühr für die neu angemeldete(n) Person(en) von der angegebenen Bankverbindung. Bankspesen, die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu seinen Lasten.

Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend oben genannter Frist gekündigt wird.

Die DAV Sektion Schwarzwald räumt dem Neumitglied freiwillig ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises (bei Online-Anmeldung auch vorläufiger Mitgliedsausweis) ein. Voraussetzung hierfür ist, dass noch keine Dienstleistung auf Grund der Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurde. Falls bereits der endgültige Mitgliedsausweis ausgestellt wurde, muss dieser noch nicht unterschrieben gemeinsam mit der ausgefüllten Widerrufserklärung (erhältlich bei der Geschäftsstelle der DAV Sektion Schwarzwald) an die Sektion zurückgesandt werden.

 

 

Touren und Kurse

 

Liebe Touren- und Kursteilnehmer,

in Ihrem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch die Anmeldung zu einem Kurs oder einer Tour zustande kommt, bestimmen sollen. Der bei jeder Tourenbeschreibung enthaltene Absatz "Anforderungen" und die Informationen zur "Schwierigkeitsbewertung" sind wesentliche Bestandteile des Vertrages zwischen Ihnen und uns. Bitte prüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse diese Informationen sorgfältig und selbstkritisch, bevor Sie sich für eine Anmeldung entscheiden.
Beachten Sie auch, dass es sich bei der DAV Sektion Schwarzwald um einen gemeinnützigen Verein mit ausschließlich ehrenamtlichen Mitarbeitern handelt. Sie buchen keine Reise bei einem professionellen Reiseveranstalter!

1. WER KANN TEILNEHMEN?
Eine Mitgliedschaft im DAV ist nicht erforderlich, jedoch erwünscht. An den Kursen und Touren der DAV Sektion Schwarzwald kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Ausschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Kursleiter, Führer und Organisatoren sind berechtigt, zu Beginn und noch während des Kurses oder der Tour einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise von der Unternehmung auszuschließen. Soweit dadurch Aufwendungen erspart werden, wird dem Teilnehmer deren Wert zurück erstattet. Bis zum Beginn der Tour können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Unser Vertragspartner bleiben allerdings Sie.

2. ZAHLUNGEN
Touren: Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns ist diese für Sie und für uns verbindlich. Sollte keine anderslautende Vereinbarung getroffen worden sein, sind alle in der Ausschreibung genannten Beträge bis zum Anmeldeschluss fällig.
Kurse: Eine Anmeldung zu einem Ausbildungskurs wird für die DAV Sektion Schwarzwald erst verbindlich, wenn die kompletten Kursgebühren auf dem Sektionskonto eingegangen sind. Kann zum Anmeldeschluss kein Zahlungseingang festgestellt werden, rückt (falls vorhanden) ein Teilnehmer von der Warteliste nach. Eine Teilnahme kann dann nicht mehr garantiert werden!

3. UNSERE LEISTUNGEN
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen im aktuellen Jahresprogramm und auf www.dav-schwarzwald.de. Die Leiter der Touren und Kurse sind erfahrene DAV-Mitglieder oder ausgebildete Trainer/Fachübungsleiter. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Medikamente, die Sie benötigen, müssen von Ihnen selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden. Vorliegende Erkrankungen (z. B. Diabetes, Allergien o. ä.) müssen spätestens bei Tourenbeginn dem Organisator/Führer mitgeteilt werden. Falls Sie eine Tour oder ein Kurs aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beenden bzw. unterbrechen müssen gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten.

4. VERSICHERUNGEN FÜR DIE TEILNEHMER
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard): 

  • Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-- je Person und Ereignis:
    Erstattet die Kosten bis € 25.000,-- für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen. Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.
  • Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus):
    Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport. Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund Krankheit sind nicht abgesichert.
    Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Auslandsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz abgeschlossen werden.

Zu Pkt. 1 und 2: Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

  • 24 Stunden Notrufzentrale:
    Tel. +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport.
  • Unfallversicherungsschutz leistet:
    o 5.000 Euro bei Unfalltod
    o 25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)
    o 5.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod

Bitte beachten: Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität von mindestens 20 %.

  • Sporthaftpflicht-Versicherung:
    Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu 6.000.000,- €, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011 ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Versicherungsschutz zu leisten hat.

Geltungsbereich des ASS:
Weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2011) und Expeditionen.

Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen!

Teilnehmende Nichtmitglieder sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich!

5. PREISÄNDERUNGSVORBEHALT
Die DAV Sektion Schwarzwald behält es sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Kosten zu erklären, falls sich nach Veröffentlichung des aktuellen Jahresprogrammes die Beförderungs- und/oder Unterkunftskosten erhöht haben und/oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse eingetreten ist. Über die Gründe und den Umfang der Preisänderung wird der Teilnehmer selbstverständlich informiert.

6. MINDESTTEILNEHMERZAHL
Kurse und Touren können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, es sei denn, aus der jeweiligen Ausschreibung ergibt sich etwas anderes. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die DAV Sektion Schwarzwald oder der jeweilige Organisator berechtigt, vor Kurs-, bzw. Tourenbeginn die Veranstaltung abzusagen. Wird die Unternehmung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z. B. für Impfungen, Visa oder Bahntickets können nicht übernommen werden.
Die DAV Sektion Schwarzwald ist aber bemüht, auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl die geplante Tour durchzuführen, sofern dies wirtschaftlich zu vertreten ist.

7. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen von wesentlichen Bestandteilen des ausgeschriebenen Kurses/der ausgeschriebenen Tour, die nach Anmeldung notwendig werden sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Unternehmung nicht beeinträchtigen. Die DAV Sektion Schwarzwald ist verpflichtet, den Teilnehmer über wesentliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich von der Anmeldung zurückzutreten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung der DAV Sektion Schwarzwald über die erhebliche Änderung geltend zu machen. Die DAV Sektion Schwarzwald behält sich vor, den vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder einer Änderung der für die betreffende Tour geltenden Wechselkurse entsprechend zu ändern.

8. RÜCKTRITT
Sie können jederzeit durch Erklärung gegenüber der DAV Sektion Schwarzwald von einer Anmeldung zurücktreten. Das sollten Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Bei Rücktritt kann die DAV Sektion Schwarzwald, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, folgende Kosten in Rechnung stellen:

  • Veranstaltungen aus dem Ausbildungsprogramm
    Wird nach Ablauf der Anmeldefrist die Teilnahme abgesagt, wird von der Kursgebühr einbehalten:
    Absage bis zwei Wochen vor Kursbeginn: 50%
    Absage kürzer als 2 Wochen vor Kursbeginn: 100%
    Bei Kursen, deren Anmeldeschluss eine Woche vor Kursbeginn liegt, wird bei Absage nach dem Meldeschluss ebenfalls der gesamte Betrag einbehalten (Ausnahme: der Teilnehmer findet eine Ersatzperson).
  • Veranstaltungen aus dem Tourenprogramm
    Bei Absage nach dem Anmeldeschluss werden 100% der Fahrtkosten berechnet.
    Weitere anfallende Kosten (Stornogebühren für Unterkunft/Bergbahnen u. ä.) werden dem absagenden Teilnehmer je nach Aufwand separat in Rechnung gestellt.

9. KÜNDIGUNG WEGEN HÖHERER GEWALT
Bei Rücktritt wegen höherer Gewalt wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
§ 651 j (1) Wird die Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

10. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Teilnehmer einzelne bereits bezahlte Leistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung der geleisteten Zahlungen. Die DAV Sektion Schwarzwald wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Jeder Teilnehmer einer Sektionsveranstaltung bzw. Gemeinschaftstour ist sich der Tatsache bewusst, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Er erkennt daher an, dass die DAV Sektion Schwarzwald und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Tourenleiter/Tourenleiterinnen - soweit gesetzlich zulässig - von jeglicher Haftung sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach freigestellt werde, die über den Rahmen der Mitgliedschaft im DAV sowie die ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht. Dies gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

12. ERHÖHTES RISIKO IM GEBIRGE UND BEI AUSLANDSREISEN
Alle Touren und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für Gipfel- oder subjektiv vorgestellte Tourenerfolge geben. Vielen der von uns angebotenen Touren und Kurse haftet ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit an. Dies macht nicht zuletzt ihren besonderen Reiz aus. Daran sollten Sie aber vor der Anmeldung denken und mit diesem Bewusstsein teilnehmen. Bei sämtlichen Kursen und Touren ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung der von der DAV Sektion Schwarzwald eingesetzten Tourenführer und Organisatoren nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, sodass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gewählten Programm verbunden sein können.