Versicherungsschutz
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten:
- Such-, Bergungs- und Rettungskosten
- Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus)
- 24 Stunden Notrufzentrale bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport.
- Unfallversicherungsschutz
- Sporthaftpflichtversicherung
Detaillierte Informationen über den Alpinen Sicherheits Service (ASS) erhalten Sie hier oder mit einem Klick auf das Bild oben.
Hundebergungsversicherung
Leistungen im Überblick
Aufwendungen für die Bergung des versicherten Hundes im Falle
einer lebensbedrohenden Verletzung oder Notlage des versicherten Hundes in unwegsamen Gelände während der Begleitung bei einer im Alpinen Sicherheits Service versicherten sportlichen Aktivität (AVB DAV ASS, Teil A - Ziff. 2)
oder
- eines leistungspflichtigen Ereignisses aus dem Alpinen Sicherheits Service des Versicherungsnehmers (AVB DAV ASS)
- Übernahme von Bergungskosten bis 3.000 Euro